Im Bereich Sozialplanung unterstützen wir Mieter:innen, die in einem Sanierungsgebiet wohnen oder in einer Siedlung, die saniert wird.
Foto: ©Antonia Richter, www.gatonia.de
Wie sieht die Unterstützung konkret aus?
Wir führen Sozialplanverfahren in Anlehnung an § 180 BauGB durch. In Mieterversammlungen und Sprechstunden vor Ort, beim persönlichen Gespräch auch in den Wohnungen, informieren und beraten wir zu sozialen Fragen beim Sanierungsvorhaben.
Wir kümmern uns um die besonderen Bedarfe der Mieter:innen, stehen ihnen bei Fragen und Abstimmungen zur Seite. Wir vermitteln individuelle Lösungen, eine sozialverträgliche Miete nach Modernisierung sowie erforderliche Unterstützungsleistungen zum verträglichen Ablauf der geplanten Baumaßnahmen. Dazu erarbeiten wir Modernisierungsvereinbarungen. Damit können die getroffenen Absprachen privatrechtlich abgesichert werden.
Wer beauftragt uns?
Wir sind tätig im Auftrag der Bezirksämter im Rahmen städtebaulicher Maßnahmen sowie bei Großvorhaben kommunaler und privater Wohnungsunternehmen, die sich zu einer sozialverträglichen Sanierung verpflichten.